Dolmetschen und Übersetzungen

Brigitte Dykow, Dolmetscherin/Übersetzerin für die tschechische und slovakische Sprache

Ich bin als Deutsche in der derzeitigen Tschechoslowakai aufgewachsen, zur Schule gegangen und habe an der Ingenieurschule Bautechnik studiert. Zu Hause wurde nur Deutsch gesprochen und in der Öffentlichkeit Tschechisch.

Dadurch sind Tschechisch und Deutsch gleichsam meine Heimatsprachen.

Nach meinem Studium siedelte meine Familie nach Deutschland. 1970 wurde ich als Dolmetscherin für die tschechische Sprache öffentlich bestellt und für den Landgerichtsbezirk Lübeck vereidigt.

Seidem bin ich auch auf der Internetseite der tschechischen Botschaft in Berlin als Dolmetscherin gelistet.

Neben der tschechischen Sprache dolmetsche und übersetze ich auch für die slovakische Sprache

Für die Gerichte, der Polizei und Behörden bin ich in allen norddeutschen Ländern tätig.

Daneben dolmetsche ich auch bei privaten Feiern und übersetze technische und vertragliche Texte für Firmen.

Meine Kontaktdaten sind: Prassekstr. 16, 23566 Lübeck, Tel.: 0451/67768

Geschäftsbedingungen für Übersetzungen und Dolmetschen

1.         Übersetzungen von oder in die tschechische oder slovakische Sprache

1.1      Vorlagen

1.1.1   für amtliche Urkunden, Urteile von Gerichten und Behörden

Originale der Unterlagen. Kopien reichen nicht aus. Das ist erforderlich um die Vorlagen beurteilen zu können und mit meinem Stempel (wie oben im Text zu lesen ist) zu bestätigen, dass es sich um Originale der Unterlagen handelt.

1.1.2   für nichtamtliche Unterlagen

Die zu übersetzenden Unterlagen als deutlich lesbare Originale oder Kopien, oder in deutlich lesbarer digitaler Form, die geeignet sind in digitaler Form bearbeitet zu werden. Ist das nicht der Fall, dann werden die Zeiten für die Digitalisierung nach Aufwand mit 50,- € je Stunde berechnet.

2.         Bearbeitungszeiten

Für die Bearbeitung ist je nach dem Umfang der Arbeiten ausreichende Zeit erforderlich. Die Termine dafür müssen vorher besprochen werden.

Bei nicht vorher bekannten und nachweisebaren Ausfälle wie z.B. Krankheit, zwangsweiser Abwesenheit usw. hat der Auftragnehmer das Recht den Auftrag ohne Kostenersatz zurück zu geben. Teilweise angefertigte Tätigkeiten werden entsprechend dem Umfang in Rechnung gestellt.

3.         Zahlungsfristen

Die in Rechnung gestellten und gelieferten Aufträge sind spätestens innerhalb von 4 Wochen zu zahlen.

4.         Übersetzungskosten

Die Vergütung für Übersetzungen richtet sich nach dem  Gesetz über die Vergütung von …..Dolmetscherinnen-… und … Übersetzerrinnen nach dem JEVG  § 11 Honorar für Übersetzungen mit  1,55 € für jeweils angefangene 55 Anschläge.

Bei nicht elektronisch editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,75 € je angefangener Zeile . Bei einer Eilbedürftigkeit beträgt das Honorar 1,85 € je angefangener Zeile.

Auf dieses Honorar erhalten Dolmetscherbüros einen Rabatt von 20% – 25% je nach Qualität der Übersetzungsvorlage.

Ich behalte mir die Stornierung des Auftrags vor, falls die  Übersetzungsvorlage nicht elektronisch einwandfrei editierbar ist.

Die Vergütung wird automatisch bei Veröffentlichung einer neuen JEVG angepasst.

Ein Auftrag kommt erst dann zustande, wenn die Geschäftsbedingungen unterschrieben anerkannt und schriftlich bestätigt wurden.

5.         Dolmetscherkosten

Die Vergütung von Dolmetscherkosten richten sich nach der gültigen JEVG. Bei Vermittlung eines Auftrags durch Dolmetscherbüros kann ein Rabatt, mit Ausnahme der Fahrkostenpauschale, frei ausgehandelt werden.

Lübeck, den 17.02.2022

Brigiite Dykow